Flitzer sollen 20000 Euro an Hansa zahlen
Schadenersatzklage des Fußballclubs: Oberlandesgericht schreibt deutsche Fussball-Geschichte
Rostock • Flitzer in Fußballstadien können künftig von Vereinen zur Kasse gebeten werden. Diese vorläufige Rechtsmeinung äußerte gestern das Rostocker Oberlandesgericht in einem Prozess zwischen dem FC Hansa und zwei Männern, die während eines Spiels unerlaubt auf den Rasen gelaufen waren. In dem Verfahren geht es um eine Schadenersatzforderung der Hanseaten von 20000 Euro. Mit dem Urteil wird zum ersten Mal in der deutschen Fußball-Geschichte eine obergerichtliche Grundsatzentscheidung zum Thema "Flitzer" erwartet, die Einfluss auf alle späteren Urteile in ähnlichen Fällen haben wird.
Rückblende: Am 25. Oktober 2003 verlor der FC Hansa sein Heimspiel gegen Hertha BSC mit 0:1. In der 55. Minute hielt es einen Zuschauer nicht mehr auf der Tribüne. Er sprang in den 3,10 Meter tieferen Innenraum des Stadions und lief auf den Schiedsrichter zu. In der gleichen Minute sprang ein zweiter Stadiongast ebenfalls in den Innenraum und wurde von Ordnern gegriffen. Damit nicht genug, in der 73. Minute versuchte auch noch ein dritter Zuschauer auf das Spielfeld zu laufen.
Die Konsequenz: Das Sportgericht des Deutschen Fußballbundes (DFB) verurteilte den FC Hansa als den für die Platzsicherung zuständigen Verein zu Sicherheitsauflagen und zu einer Geldstrafe von 20000 Euro. Der Fußballclub zahlte und forderte die Summe als Schadenersatz von den drei Flitzern zurück. Das Landgericht Rostock stimmte der Schadenersatzklage zu, worauf zwei der Beklagten vor das Oberlandesgericht zogen.
Beim gestrigen ersten Verhandlungstag sagte der Vorsitzender Richter Hans-Georg Eckert, dass die zwei Männer vorsätzlich in den Innenraum des Stadions gelaufen seien, und dass die beiden für den Schaden generell haften, der dem Fußballclub mit der Strafe entstanden ist. Der Richter entschied allerdings nicht, ob die Strafe in voller Höhe beglichen werden muss. Diese Entscheidung bleibt dem Urteil vorbehalten, das am 28. April verkündet werden soll. Die Anwälte der Flitzer wendeten ein, dass Hansa sich an der Strafe beteiligen müsse, weil der Verein auch wegen des nicht ausreichenden Ordnungsdienstes vom Sportgericht zu dem Strafgeld von 20000 Euro verurteilt worden war.
Thomas Volgmann
Quelle:
SVZ